Position des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR zu den direkten ("althistorischen") Staatsleistungen an Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften
- Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg fordert die Einlösung des Verfassungsauftrages (Art. 138(1) WRV i.V.m. Art. 140 GG) zur Ablösung der historisch begründeten direkten Staatsleistungen an die Kirchen. Der Verband fordert von Parlament und Regierung, bei den Verhandlungen mit den Kirchen über die Höhe noch zu leistender Ablösesummen die Interessen der nichtreligiösen Steuerzahler zu berücksichtigen und ist bereit, diese Verhandlungen aktiv zu begleiten.
- Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg sieht Staatsverträge mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Regelung gemeinsamer Belange und übertragener Aufgaben als grundsätzlich legitim an.
- Jenseits der staatlichen Refinanzierungen für alle freien Träger setzt sich der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg für eine Neuregelung staatlicher Zuwendungen an religiöse und weltanschauliche Anbieter ein, die der gewachsenen Pluralität und Säkularität besser gerecht wird. Maßgeblich soll dabei der heutige Beitrag zur Wertebildung, Sinngebung und Orientierung sein, den die jeweilige Gemeinschaft leistet oder durch Staatsvertrag zu leisten beauftragt ist – und nicht ihre einstige Größe oder verlorene Bedeutung.
- Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg ist eine anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft und sieht sich selbst als verlässlicher Partner des demokratischen Rechtsstaates und Interessenvertreter von humanistisch eingestellten, religionsfreien Menschen in Deutschland. Er ist bereit, für die Pflege des weltlichen Humanismus und der europäischen Aufklärung als ethische Basis und kulturelle Kraft künftig noch stärker öffentliche Verantwortung zu übernehmen.
- Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg gewährleistet ein wertestiftendes Betreuungs-, Bildungs- und Kulturangebot für Humanisten, Atheisten und Agnostiker, welches der Staat aufgrund seiner weltanschaulichen Neutralität selbst so nicht anbieten kann.
- Religionen und Weltanschauungen sind zentrale zivilgesellschaftliche Akteure bei der Gestaltung und Tradierung des Wertegerüstes einer Gesellschaft. Der Staat alleine kann als neutrale Instanz die ethische Basis der Gesellschaft nicht ausreichend begründen. Daher muss der Staat sich daran messen lassen, alle wertestiftenden Gemeinschaften gleichermaßen zu fördern.
- Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg erwartet aufgrund der besonderen Rolle, die ihm in einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft zukommt, nicht weniger, sondern mehr öffentliche Unterstützung und ist zu entsprechenden Verhandlungen bereit.