Warum sammeln wir Spenden für unsere humanistischen Hospize?
Sowohl ambulante als auch stationäre Hospizangebote erhalten keine Vollfinanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen. So sehen es die gesetzlichen Regelungen zur Hospizarbeit vor. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen bei stationären Hospizen lediglich 95% des tagesbezogenen Bedarfssatzes (d.h. die Kosten, die das Hospiz bei wirtschaftlicher Betriebsführung benötigt) und leisten bei ambulanten Hospizdiensten einen „angemessenen“ Zuschuss zu den entstehenden Kosten. Ein ambulantes oder stationäres Hospizangebot kann also nicht kostendeckend und wirtschaftlich arbeiten. Diese Regelung ist einmalig im deutschen Gesundheitswesen. Warum ist das so?
Hospizarbeit soll in der Gesellschaft sichtbar sein. Sie soll nicht im Verborgenen stattfinden. Hospizarbeit lebt von Öffentlichkeit, von Unterstützung, Anteilnahme und Beteiligung durch die Gesellschaft – von Zeitspenden durch ehrenamtlich Engagierte und von Geldspenden. Die Hospizbewegung kommt aus der Mitte der Gesellschaft und muss in der Gesellschaft sichtbar bleiben und in sie zurückwirken.
Deshalb darf Hospizarbeit nicht kommerzialisiert und gewinnorientiert betrieben werden.