Update 22.03.2020
Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung hat die Regelungen zu Notbetreuung geändert. Ab sofort gelten folgende Ausnahmen in Berlin:
Bei folgenden Berufen ist es ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben ("Ein-Elternregelung"):
Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
Pflege
Polizei
Feuerwehr
Justizvollzug
Behindertenhilfe
Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)
Sofern Sie nun Notbetreuung in Anspruch nehmen können und müssen füllen sie die Selbsterkärung aus und wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Kitaleitung (gerne vorab per Mail).
Ansonsten gilt weiterhin: Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Beide Elternteile müssen in den definierten Berufen arbeiten.
Krisenstabspersonal
Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
Präzisierung der Notdienste: Eingliederungs-, Wohnungsnotfall- und Jugendhilfe, betriebsnotwendiges Personal in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe ( insbesondere Notdienstsysteme Kinderschutz, stationäre und teilstationäre Einrichtungen , Kita, Vormünder, ambulante Hilfe zur Erziehung
Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Bitte achten Sie auf sich und andere und bleiben Sie möglichst zu Hause!
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Stand 17.03.2020
auch wir werden unsere Einrichtungen entsprechend des Senatsbeschlusses vom 17.3. bis einschließlich 17.04.2020 schließen. In aktuell 21 unserer Einrichtungen bieten wir Notbetreuung an, diese ist aber ausschließlich für Eltern, die beide in systemrelevanten Bereichen tätig sind und eine Betreuung anderweitig nicht organisieren können. Näheres dazu finden Sie auch unter folgendem Link
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/