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Infekte

Liebe Familien,

wir haben für euch noch einmal alle wichtigen Infektionen zum Umgang mit Infekten zusammengefasst.

Schnupfen/Husten-einfache Erkältungskrankheiten ohne Fieber - das Kind kann nach Ermessen betreut werden, ohne ärztliches Attest

Schnupfen/Husten mit Fieber - wenn das Kind 48 Stunden lang symptomfrei ist, kann es betreut werden. Die Eltern füllen dazu eine Selbsterklärung aus.

Covid-19-Symptome (Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns) - Kind wird zum Arzt geschickt, Arzt entscheidet über Testung

Aus dem 17.Trägerschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin vom 17.07.2020:

"Grundsätzlich gilt, wie bisher auch, dass erkrankte Kinder nicht in die Kita gebracht bzw. betreut werden sollen. Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, die Kita über eine Erkrankung des Kindes zu informieren."

"Bestehen bei einem Kind Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, dürfen Kinder die Kita nicht besuchen.

Mögliche Symptome können sein:

Gliederschmerzen,

unübliche Kopfschmerzen,

Abgeschlagenheit,

Schüttelfrost,

Fieber,

Kurzatmigkeit,

Verlust des Geruchs oder Geschmackssinns.

Erkrankt ein Kind in der Kita, ist es von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung entscheidet der Arzt/die Ärztin oder das Gesundheitsamt."

Bei Infekten mit Fieber:

"Für die Wiederaufnahme des Kindes ist kein ärztliches Attest erforderlich.  Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Kinder immer anhaltend fieberfrei sein.

Die Eltern sind gehalten, eine Bestätigung darüber abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist."

Hierzu haben wir die verbindliche "Selbsterklärung zur Gesundheit des Kindes" der Senatsverwaltung vorliegen. Diese ist auszufüllen.

 

"Von den akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es zunächst keinen unmittelbaren Anlass, das Kind nicht aufzunehmen oder die Betreuung nicht fortzuführen."

Infektion innerhalb der Familie:

"Ist innerhalb der Familie eines Kindes eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt worden, darf das betreffende Kind die Kita nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn es Kontakt zu infizierten Personen hatte und noch keine 14 Tage vergangen sind. Wartet ein Familienmitglied auf ein Testergebnis, weil es Kontakt zu einer infizierten Person hatte, hat selbst aber keine Krankheitssymptome, kann das Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden."

Rückkehr aus Risikogebieten:

"Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in das Land Berlin in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich für 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben und müssen das zuständige Gesundheitsamt (…) informieren. (…) Diese Regelungen gelten auch für Kinder. "

"Die Kita ist nicht dafür zuständig, etwaige Reiseziele der Familien zu ermitteln und darf keine Erklärung zum Aufenthalt abfordern. Die Verantwortung für die Umsetzung der genannten Regelungen obliegt den Eltern. Erlangt die Kita jedoch Kenntnis über einen entsprechenden Sachverhalt, kann sie die Eltern nochmals auf ihre Verantwortung hinweisen und bei Vorliegen einer Quarantäneauflage die Betreuung des Kindes ablehnen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt."

Dokumente

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