Der nächste Ausbildungsjahrgang startet am 01. Februar 2023.
Bewerbungsschluss für diesen Ausbildungsjahrgang ist der 16. Januar 2023.
Hier geht es zur Bewerbung auf einen Schulplatz.
Die Ausbildung zum_zur Erzieher_in wird in Vollzeit und in Teilzeit angeboten und umfasst drei Ausbildungsjahre. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem Rahmenlehrplan für Unterricht und Erziehung/Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik in der jeweils aktuellen Fassung.
Zulassungsvoraussetzungen:
Vorausgesetzt werden Erfahrungen von mindestens acht Wochen im sozialpädagogischen Arbeitsumfeld. Üblich ist ein Vorpraktikum, das gerne in einer HVD-Kita absolviert werden kann. Diese Einrichtung kann anschließend auch als Ausbildungsstätte dienen, wenn Sie in Teilzeit studieren möchten.
Im Bewerbungsgespräch kann individuell festgestellt werden, ob Elternzeit, Babysitting/Au pair, ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen u. a. angerechnet werden können. Nachweise sind in jedem Fall erforderlich.
Neben den praktischen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (eine "für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit") können Sie bei uns studieren, wenn Sie
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
- den mittleren Schulabschluss (MSA) und eine berufliche Vorbildung*
besitzen.
Außerdem vorausgesetzt wird das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1).
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse müssen zuvor bei der Senatsverwaltung anerkannt werden.
*Die berufliche Vorbildung, welche beim mittleren Schulabschluss vorhanden sein muss, umfasst:
- den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung im Bereich der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen oder
- Berufstätigkeit in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen von mindestens drei Jahren oder
- den erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in einem anderen Arbeitsfeld oder
- eine Berufstätigkeit in einem anderen Arbeitsfeld mit einem Umfang von mindestens vier Jahren
Zugelassen werden Sie nicht, wenn die Probezeit oder die Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik schon einmal nicht bestanden wurde
Für die berufsbegleitende Ausbildung (Teilzeit) muss ein Arbeitsvertrag über eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von mindestens 19,7 und höchstens 28 Stunden vorgelegt werden.
Das Schulgeld wird auf Antrag von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft übernommen. Den Antrag stellt die Fachschule gemeinsam mit den Studierenden.
Senden Sie uns Ihre Bewerbung per Mail und vergessen Sie bitte nicht, folgende Unterlagen beizufügen:
- Anschreiben und Lebenslauf
- Zeugnisse über die für die Zulassung notwendigen Bildungs- oder Berufsabschlüsse
- Erforderliche Nachweise über förderliche Tätigkeiten oder einschlägige Berufstätigkeiten
- Praxiseinrichtung
Weitere aktuellen Stellenausschreibungen des HVD Berlin-Brandenburg KdöR finden Sie hier.
Sofern Sie noch einen Praktikumsplatz benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere eigenen Humanistischen Kitas oder sehen Sie hier: erzieher-werden-in-berlin.de
Bei weiteren Fragen lesen Sie auch unsere FAQ.
Der nächste Ausbildungsjahrgang startet am 01. Februar 2023.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@hufaso.de
Ihre Dr. Konstanze Billeb (Tandem Schulleitung) und Nadine Beisler (Tandem Schulleitung)