Versorgungsangebote in der Kinder- und Jugendhospizarbeit berlinweit:
Ambulante Kinder-, Jugend- und Familienhospizdienste
Ambulante Kinderhospizdienste bieten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und Geschwistern Begleitung in der Krankheits-, Sterbe- und Trauerphase an. Die vorrangigen Ziele eines ambulanten Kinderhospizes sind: Begleitung der kranken Kinder und ihrer Familien ab Diagnosestellung bis zum Tod und in der Trauer.
Stephanus-Kinderhospizdienst
Lebens- und Familienbegleitung
Albertinenstraße 20
13086 Berlin
Tel.: (0151) 40 66 47 19
Kinderhospizdienst@stephanus.org
www.stephanus-kinderhospizdienst.de
Ambulanter Hospiz- und Familienbegleitdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Berlin
Kamminer Str. 2
10589 Berlin
Tel. (030) 81 69 01-256
kinderhospizdienst.berlin@johanniter.de
www.johanniter.de/kinderhospizdienst-berlin
Ambulanter Kinderhospizdienst Björn Schulz Stiftung
Wilhelm-Wolff-Straße 38
13156 Berlin
Tel.: 030 - 398 998 28
akhd-berlin@bjoern-schulz-stiftung.de
www.bjoern-schulz-stiftung.de/ambulanter-kinderhospizdienst
KINDERHILFE – Ambulanter Kinderhospizdienst Berlin-Brandenburg
Alt-Hermsdorf 38
13467 Berlin
Tel.: (030) 857 47 83 68
Moni.knese@kinderhilfe-ev.de
Ines.walter@kinderhilfe-ev.de
www.kinderhilfe-ev.de
Malteser Kinderhospiz- und Familienbegleitdienst
Treskowallee 110
10318 Berlin
Tel.: (030) - 6 56 61 78
Familienbegleitung.berlin@malteser.org
www.malteser-berlin.de/kinderhospiz-und-familienbegleitdienst
Caritas Kinderhospiz- und Familienbesuchsdienst
Alt Lietzow 31
10587 Berlin
Tel.: (030) 666 33 1621
kinderhospizdienst@caritas-berlin.de
www.caritas-berlin.de
Ambulanter Kinderhospizdienst Berliner Herz
Karl-Marx-Allee 66
10243 Berlin
Tel.: 030 - 23 45 80 060
AKHD-berlinerherz@hvd-bb.de
www.humanistisch.de/berlinerherz
Stationäre und teilstationäre Kinderhospize
Lebensbegrenzt erkrankte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, können mit ihren Angehörigen bis zu 28 Tage im Jahr zur Entlastungspflege im Kinder- und Jugendhospiz aufgenommen werden. In der letzten Lebensphase des unheilbar erkrankten jungen Menschen ist ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt im Kinder- und Jugendhospiz möglich.
Das teilstationäre Kinderhospiz ist ein Angebot für Kinder und junge Menschen bis 27 Jahre, die lebensverkürzend erkrankt sind und zu Hause leben. Einmal oder mehrmals pro Woche können diese jungen Menschen stundenweise tagsüber oder auch nachts ins Kinderhospiz kommen.
Lebuser Str. 15a
10243 Berlin
Fax.: 030 - 28 47 017-22 / -33
kindertageshospiz@hvd-bb.de
https://humanistisch.de/ktnh-berlinerherz
Der Sonnenhof - Hospiz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Wilhelm-Wolff-Straße 38
13156 Berlin
Tel.: 030 - 398 998 21
u.klamp-rinckens@bjoern-schulz-stiftung.de
www.bjoern-schulz-stiftung.de/stationäre-betreuung
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche
KinderPaCT Berlin
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche
Chauseestr. 88
10115 Berlin
Tel.: 030 - 450 566846
Fax.: 030 - 450 566 966
kinderpact-berlin@charite.de
www.kinderpact-berlin.de
Versorgungskoordination für versorgungsintensive Kinder und Jugendliche (VK-KiJu)
VK KiJu unterstützt Berliner Familien mit versorgungsintensiven Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr in Krisensituationen. Das Unterstützungsmanagement bzw. Case Management organisiert die im Einzelfall die nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung des Kindes und seiner Familie.
Der Berliner Senat erprobt mit VK KiJu eine spezialisierte Versorgungskoordination für Familien mit versorgungsintensiven Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen eines Modellprojektes. Die VK KiJu soll die bereits bestehenden Angebote der Jugendämter (Fach- bereich Eingliederungshilfe Kinder und Jugendlichen) und der Pflegestützpunkte nachrangig ergänzen. Das bedeutet, dass VK KiJu erst nach Inanspruchnahme der anderen Angebote tätig wird und im Anschluss wieder zurück vermittelt.
Lesen Sie hier weiter.
Sozialmedizinische Nachsorge
Dabei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (§43 Abs. 2 SGB V) nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt eines schwer chronisch kranken Kindes, so auch Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung.
Das Unterstützungsmanagement bzw. Case Management organisiert die im Einzelfall die nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung des Kindes und seiner Familie.
Dieser Anspruch gilt
• für Kinder bis zum 14. Geburtstag
• nur in besonders schwerwiegenden Fällen für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
Weitere Angebote und Informationen finden Sie auf dem Informationsportal des Kinderversorgungsnetzes Berlin.