"Das Verfassungsjubiläum ist in jedem Fall ein Grund zum Feiern, denn die Landesverfassung gehört zu den wichtigsten Grundlagen für das demokratische und friedvolle Miteinander", sagt Jan Gabriel, Präsident im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg.
Die Brandenburger Verfassung war die erste Vollverfassung in einem deutschen Bundesland seit 1949. Bereits die Erarbeitung der Verfassung war ein gelungenes Beispiel für Bürgerbeteiligung. Die Artikel 76, 77 und 78 geben der Bevölkerung zudem die Möglichkeit, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide anzustrengen. Toleranz und Modernität beweist sie zudem etwa durch die Anerkennung von "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften" und der sexuellen Identität sowie durch eine Befürwortung des Ausländerwahlrechts.
"25 Jahre nach dem verfassungsstiftenden Volksentscheid ist es allerdings auch Zeit, einige Passagen der Verfassung anzupassen, um dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität nachzukommen. So ist beispielsweise eine Anpassung im 7. Abschnitt zu den 'Kirchen und Religionsgemeinschaften' überfällig. Eine Aufnahme nicht-religiöser Weltanschauungsgemeinschaften wie des Humanistischen Verbands wäre ganz im Sinne des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften", betont Gabriel am Tag des Verfassungsjubiläums.
Heute vor 25 Jahren, am 14. Juni 1992, haben die Bürger des Landes Brandenburg sich in einem Volksentscheid eine Verfassung gegeben. Der Brandenburger Landtag verabschiedete nach der Wende als erster in den neuen Ländern eine neue Verfassung. Sie trat am 21. August 1992 in Kraft und bildet seither das Fundament des Zusammenlebens und Handelns im Land. Neben der Organisation des Staatsaufbaus und der Kompetenzen der Staatsgewalten untereinander sind in ihr auch die wichtigsten Rechte und Pflichten zwischen Staat und Bürgern festgehalten.
Foto: Potsdamer Stadtschloss im August 2013 von der Havel aus | via Wikimedia Commons (CC BY 3.0)