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  • Berlin-Neukölln, das Amtsgericht, aufgenommen 2013 | Foto: Dguengel (CC BY 3.0)
    Berlin-Neukölln, das Amtsgericht, aufgenommen 2013 | Foto: Dguengel (CC BY 3.0)

HVD Berlin-Brandenburg unterstützt den Neuköllner Konsens

Der Konsens versammelt zwölf Hinweise für Schüler_innen, Lehrkräfte und Eltern,

"die Zeit des Ramadans mit den schulischen Pflichten in Übereinstimmung zu bringen und einen ehrlichen und respektvollen Austausch miteinander zu führen, der dem Wohle der Kinder und Jugendlichen – sowohl schulisch als auch privat – dient."

Der Fastenmonat Ramadan kann Schüler_innen muslimischen Glaubens aber auch die staatliche Schule vor große Probleme stellen, sobald die persönliche Religionsausübung mit der allgemeinen Schulpflicht kollidiert. Es kann jedoch nicht sein, dass sich Schüler_innen der Schulpflicht entziehen und sich zum Beispiel vom Sportunterricht abmelden oder staatliche Schulen gar ihre verpflichtende Neutralität aufgeben und beispielsweise Prüfungen außerhalb des Fastenmonats legen. In diesem Fall würde zugelassen, dass eine religiöse Gruppe über Schüler_innen dominiert, die keiner oder einen anderen Religion angehören.

Der Neuköllner Konsens zeigt, dass es möglich ist religiöse Praxis zu respektieren und gleichzeitig in  Einklang mit der allgemeinen Schulpflicht zu bringen. Er bietet Orientierung und einen konkreten, von islamischen Autoritäten bestätigten Weg an, wie gläubige Schüler_innen gleichzeitig ihren schulischen wie religiösen Pflichten nachkommen können. Denn auch "im Islam ist es nicht erwünscht, dass wegen des Fastens die Leistungen in der Schule schlechter werden."

Foto: Berlin-Neukölln, das Amtsgericht, aufgenommen 2013 | Foto: Dguengel (CC BY 3.0)

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Dr. Alexander Bischkopf
Referent für Weltanschauung
0171 11 27 391

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