Ab dem 01.01.2021 gelten dann folgende Änderungen: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.
Ab dem 01.01.2021 gelten dann folgende Änderungen: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.
Verkehrsverbindung:
U7 Rathaus Neukölln, U8 Boddinstr.
Bus M43 und Bus 166 bis Haltestelle Morusstr.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag