HAUSORDNUNG
JFE BlueBox
Öffnungszeiten
Regulär:
Dienstag-Donnerstag 15:00 bis 20:00 Uhr
Freitag 15:00 bis 21:00 Uhr
Samstag 12:00 bis 17:00 Uhr
Während der Schulferien:
Mo. Di. Mit. Fr. 11:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 21:00
Es liegt im Ermessen der zuständigen pädagogischen Fachkraft, die Öffnungszeiten bei Bedarf zu verändern.
Regeln
*Bestimmungen des Grundgesetzes, des Jugendschutzes und anderer Gesetze sind unbedingt einzuhalten.
*In der Praxis bedeutet das, Verbot von:
- Gewalt in Wort und Tat
- Diskriminierung bezüglich Religion, Geschlecht, Hautfarbe, Sexualität, Herkunft, Beeinträchtigung und Aussehen
- Konsum von Suchtmitteln wie zum Beispiel Tabak, Cannabis, Alkohol, Energy Drinks und ähnlichem und von ihm verursachte Zustände
- pornographischen Inhalten
- Mitbringen von Waffen und Tragen von Gewaltbereitschaft zeigender Symbolik und Kleidung
- nicht altersgerechter Mediennutzung
*Ein Rechtsanspruch zur Nutzung der Einrichtung besteht nicht für Personen,
- die von einer rassisch oder ethnisch bedingten Ungleichwertigkeit der Menschen ausgehen
- die das Ziel verfolgen, eine ethnisch homogene Volksgemeinschaft herzustellen
- die das Gleichheitsgebot der Menschenrechtsdeklaration der UN ablehnen
- die die Würde des Menschen infrage stellen
*Für ein respektvolles Miteinander wird gefordert:
- Räume, Gegenstände und Material der Einrichtung werden pfleglich behandelt
- Bild- und Videomaterial darf nicht ohne Einverständnis der abgebildeten Person aufgenommen werden
- wer Müll verursacht, ist für die Entsorgung selbst verantwortlich
- die Lautstärke der Musikanlage muss für alle Anwesenden erträglich sein
- ausgeliehenes Material wird unaufgefordert zurückgebracht
- Werkzeugbenutzung erfolgt nur nach Absprache mit einer/-m Mitarbeitenden
*Anweisungen der pädagogischen Fachkräfte ist Folge zu leisten.
Im Falle von Verstößen gegen diese Hausordnung liegt es im Ermessen der pädagogischen Fachkraft zu handeln. Dies kann von mündlicher Verwarnung, Reparaturverpflichtung, Ausweisung für den restlichen Tag, Hausverbot für mehrere Tage, dauerhaftem Hausverbot bis hin zur Anzeige bei der Polizei reichen.
Ergänzungen zur Hausordnung
* Das Büro ist ein Ort der Ruhe
* Das FestnetzTelefon darf gern - z.B. um Eltern anzurufen - genutzt werden, verbleibt aber im Büro
* Es besteht die Möglichkeit auf selbständige Öffnung der Einrichtung für Stammbesucher-Innen. Vorraussetzung dafür:
- Eigenständiges Anfragen
- Mindestalter 14 Jahre
- Einbezug eines Elternteiles
- und eine das Halten an die getroffenen Absprachen ;)
* Getränke dürfen nach vorheriger Bezahlung selbständig entnommen werden
* Drinnen gibt wird nicht gefahren (Fahrräder, Inlineskates etc.)
* Die Einrichtungs Fährrader dürfen nach Absprache ausgeliehen werden
* Werkzeuge dürfen benutzt werden, nachdem das Einverständnis eines/-r Mitarbeitenden eingeholt wurde. Ansonsten nur unter Anleitung.