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Säkulare Geflüchtete werden vergessen

"Unter den Geflüchteten befinden sich viele, die ihre Heimat verlassen haben, weil sie dort aufgrund ihrer religionskritischen, säkularen Einstellungen verfolgt und bedroht werden. Diese Menschen werden von Politik und Medien oft vergessen, weil sie in keine eindeutige Kategorie fallen. Sie vereinen meist verschiedene Fluchtmerkmale. Insbesondere queere Lebensweisen sowie politisches oder religionskritisches Engagement fallen bei den Menschen, die sich an uns wenden, oft zusammen. Insbesondere in stark religiös geprägten Gesellschaften führt jedes einzelne dieser Fluchtmerkmale zu einer besonderen Gefährdung für die Betroffenen im Alltag. Eine Ablehnung ihrer Asylanträge und die Abschiebung in ihre Herkunftsländer ist eine Gefahr für Leib und Leben dieser Menschen", erklärt Katja Labidi, verantwortlich für die Arbeit mit Geflüchteten im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR.

Völkerrechtlich wird nur als Flüchtling anerkannt, wer sein Land aus "Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, seiner Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung" verlassen haben (Art. 1 der Flüchtlingskonvention). Während also die Bedrohung aufgrund einer anderen religiösen Einstellung als Fluchtgrund anerkannt wird, werden Religionsfreie und Säkulare von UN-Flüchtlingskonvention nicht erfasst, weil sie keine Religion vorweisen können, wegen der sie verfolgt werden.

Die Konvention wurde 1951 verfasst, Nicht-Religiosität war damals kein weltweites Phänomen. Dies hat sich geändert. Konservative Schätzungen gehen inzwischen von über 10 Prozent der Weltbevölkerung aus, die sich als Atheisten oder Religionsfreie definieren würden. Damit angesichts dieser Zahlen sowie der fortwährenden Anwendung von Blasphemie- und Scharia-Gesetzen in Staaten wie Ägypten, Kuweit, Brunei oder Saudi-Arabien alle Menschen von ihrem Recht auf Religionsfreiheit – der positiven wie der negativen – Gebrauch machen können, muss Areligiosität beziehungsweise Religionslosigkeit dringend als Fluchtgrund Anerkennung finden.

Katja Labidi, verantwortlich für die Arbeit mit Geflüchteten im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR
Foto: Die Hoffotografen GmbH Katja Labidi, verantwortlich für die Arbeit mit Geflüchteten im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR

"Hier fehlt der politische Wille. Wenn Menschen aufgrund ihrer nicht-muslimischen Lebenseinstellung verfolgt werden, ist es egal, ob es sich um Christen, Juden oder Säkulare handelt. Die Politik muss hier handeln und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen", fordert Labidi.

Menschen werden selten nur aufgrund einer Eigenschaft verfolgt. Meist entfalten Merkmale wie politisches Engagement, sexuelle Identität und religiöse Einstellung erst in ihrer Bündelung ihre Wirkung. So werden säkulare Flüchtlinge oft auch aufgrund ihres Engagements für Menschenrechte und Meinungsfreiheit zu Regimefeinden in ihren Herkunftsländern. Prominente Beispiele sind der saudische Blogger und Aktivist Raif Badawi sowie der marokkanische Aktivist Kacem El Ghazzali. Erst vor wenigen Wochen wurde der ägyptische Blogger und LGBTIQ-Aktivist Sherif Gaber zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, in Kuweit droht der Feministin Karima Karam Strafverfolgung, weil sie sich religionskritisch geäußert hat. Trotz dieser und anderer Fälle werden säkulare Lebensweisen nur in Einzelfällen als Fluchtgrund anerkannt. Anfang des Jahres sorgte die 20-jährige Rahaf Mohammed al-Qunun mit einem Hilferuf für Aufsehen. Als Religionsfreie bat sie per Video um Aufnahme in einem Land, in dem ihr als Nicht-Gläubiger keine weitere Verfolgung droht.

Bedrohungen und Drangsalierungen setzen sich für diese Menschen in Deutschland oft fort, weiß Labidi aus ihrer täglichen Arbeit mit Geflüchteten zu berichten. Diejenigen, die sich in Gemeinschaftsunterkünften zu ihrer Religionsferne bekannt haben, werden von Gläubigen in den Unterkünften oft ausgegrenzt, unter Druck gesetzt und bedroht.

"Es ist dringend notwendig, dass die verantwortlichen Politiker_innen dieses Problem anerkennen und für eine sichere Unterbringung dieser Menschen sorgen. Die Projekte zur Unterbringung queerer Flüchtlinge könnten hier vorbildhaft sein", erklärt Labidi weiter.

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Katja Labidi
Projektleitung "Neue Nachbarn"
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