"Es macht uns stolz, dass uns, nachdem wir im vergangenen Jahr in Berlin die Körperschaftsrechte erhalten haben, nun auch die Landesregierung Brandenburg den Körperschaftsstatus verleiht. Dies ist eine Anerkennung unseres beständigen Engagements für die Interessen religionsfreier Menschen in Brandenburg", freut sich David Driese, Vorstand im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR. "Uns und unsere Regionalverbände bestärkt dieser Schritt in unserem Einsatz für eine menschliche, offene und tolerante Gesellschaft. Wir sehen uns in der Verantwortung, insbesondere jungen Menschen sinngebende Perspektiven aufzuzeigen. Zudem möchten wir uns auch in Brandenburg als verlässlicher Ansprechpartner in Fragen der sozialen Fürsorge etablieren. In Berlin erreichen wir bereits hunderttausende Menschen mit unseren sozialen und pädagogischen Angeboten."
In Berlin wurden dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR zum 1. Januar 2018 die Körperschaftsrechte verliehen. Mit der Verleihung dieser Rechte durch das Land Brandenburg kann der Verband, der länderübergreifend die Interessen von Religionsfreien vertritt, friedens- rechts- und wertefördernd auftritt und in beiden Bundesländern soziale und pädagogische Einrichtungen betreibt, nun auf der gleichen rechtlichen Basis agieren.
"Unser ausdrücklicher Dank gilt Frau Dr. Münch und den Mitarbeiter_innen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur für die respektvolle und seriöse Bearbeitung unseres Antrags", so Driese weiter.
Weltanschauungsgemeinschaften bieten, wie Religionsgemeinschaften auch, in moralischen wie ethischen Fragen Haltung und Orientierung. Sie bilden damit einen Kompass in gesellschaftspolitischen Fragen. Auch der Staat braucht derartige Orientierung, wenn er Gesetze erlässt oder ihre praktische Auslegung definiert. Denn hier lebt der Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Dies wird bei Regelungen, die existenzielle Fragen berühren, etwa bei der Sterbebegleitung oder dem Schwangerschaftsabbruch, unmittelbar deutlich. Damit der Staat auf diese Wertebildung und Werteorientierung verlässlich zurückgreifen kann, verleiht er Gemeinschaften wie dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg Körperschaftsrechte und daran gekoppelte Privilegien.
Wie schon in Berlin wird der Verband auch in Brandenburg darauf verzichten, seine Mitgliedsbeiträge über eine Steuer ähnlich der Kirchensteuer einzuziehen. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg wird auch nicht von seinem Recht der Dienstherrenfähigkeit Gebrauch machen. Im Gegensatz zu den Kirchen wird er auch in Brandenburg die Arbeitnehmerrechte vollumfänglich beibehalten.
Falls Sie Interesse an einem Hintergrundgespräch oder einem Interview zum Thema haben, kümmern wir uns gern darum.