Unter welchen Voraussetzungen kann ich Erzieher_in werden?
Vorab: Sie können bei uns in Teilzeit (d.h. berufsbegleitend) und in Vollzeit studieren. Studierende in Teilzeit werden von ihrem Arbeitgeber bezahlt (19,7 bis 28 Stunden/Woche).
In beiden Fällen sind Erfahrungen von mindestens acht Wochen im sozialpädagogischen Arbeitsumfeld nachzuweisen, sofern Sie keine fachgebundene (Fach-)Hochschulreife mit Schwerpunkt Sozialpädagogik abgeschlossen haben. Üblich ist ein Vorpraktikum, das gerne in einer HVD-Kita absolviert werden kann. Diese Einrichtung kann anschließend auch als Ausbildungsstätte dienen, wenn Sie in Teilzeit studieren möchten.
Im Bewerbungsgespräch kann individuell festgestellt werden, ob Elternzeit, Babysitting/Au pair, ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen u. a. angerechnet werden können. Nachweise sind in jedem Fall erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen:
Neben den praktischen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (eine "für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit") können Sie bei uns studieren, wenn Sie
- die Fachhochschulreife oder Hochschulreife oder
- den mittleren Schulabschluss (MSA) und eine berufliche Vorbildung*
besitzen.
Außerdem vorausgesetzt wird das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1).
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse müssen zuvor bei der Senatsverwaltung anerkannt werden.
*Die berufliche Vorbildung, welche beim mittleren Schulabschluss vorhanden sein muss, umfasst:
- den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung im Bereich der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen oder
- Berufstätigkeit in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen von mindestens drei Jahren oder
- den erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in einem anderen Arbeitsfeld oder
- eine Berufstätigkeit in einem anderen Arbeitsfeld mit einem Umfang von mindestens vier Jahren
Zugelassen werden Sie nicht, wenn die Probezeit oder die Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik schon einmal nicht bestanden wurde.
Für die berufsbegleitende Ausbildung (Teilzeit) muss ein Arbeitsvertrag über eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von mindestens 19,7 und höchstens 28 Stunden vorgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Sowohl die Teilzeit- als auch die Vollzeitausbildung dauern bei uns 3 Jahre:
in der Teilzeitausbildung mit einem Umfang von 2400 Unterrichtseinheiten, in der Vollzeitausbildung sind es 2600 Unterrichtseinheiten.
Wann beginnt die Ausbildung? Wann sind die Schultage für die Teilzeitauszubildenden?
Teilzeit: zwei Mal jährlich, im Februar (Schultage do + fr) und August (Schultage mo + di)
Vollzeit: jährlich ab August
Wann findet der Unterricht statt?
Zwischen 8.30 und 15.30 Uhr.
Die Vollzeitklassen werden Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 13.45 Uhr unterrichtet.
Der Ablauf des Schuljahres gleicht allen anderen Berliner Schulen einschließlich Schulferien und Feiertage.
Was sind die Inhalte des Unterrichts?
Unser Unterricht orientiert sich an dem Rahmenlehrplan für Unterricht und Erziehung für staatliche Fachschulen für Sozialpädagogik.
Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs-und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Lernfeld 6: Institution,Team und Qualität entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Wie nehme ich Kontakt zur Fachschule auf?
Vollständige Bewerbungen laden Sie bitte direkt über unsere Website hoch.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir telefonisch unter 030/27576786 oder per email (info@hufaso.de) erreichbar.
Wann sind die Bewerbungsfristen?
Aktuelle Informationen zu freien Schulplätzen und Fristen sind unserer Startseite zu entnehmen. Der Bewerbungsschluss ist in der Regel 3 Monate vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn.
Wie finde ich eine Ausbildungsstelle / einen Praktikumsplatz?
Unsere zahlreichen HVD-Kitas in Berlin und Brandenburg stehen immer gerne als Praxisstelle zur Verfügung. Dort können Sie bei Interesse an einer Teilzeitausbildung Ihre Unterlagen ganz einfach online hochladen.
Die vielen Berliner Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Informieren Sie sich über weitere mögliche Praxisstellen im Internet und kontaktieren Sie diese Einrichtungen am besten per mail oder telefonisch. Viele Einrichtungen suchen auch auf ihrer Website gezielt nach engagierten Praktikant_innen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, über Pädagog_innen oder Eltern im Freundes- und Bekanntenkreis Kontakte zu Einrichtungen zu knüpfen, nutzen Sie diese! Sind Sie unsicher, ob die Stelle die Richtige ist, gibt es die Möglichkeit, dort vor Beginn zu hospitieren und die Einrichtung und das Team so etwas besser kennenzulernen.
Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da.
Wie viele Praktika finden während der Ausbildung statt?
Vollzeit: während der dreijährigen Ausbildung finden drei Praktika statt
- 12 Wochen: Einrichtungen mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren (z.B. in einer Kita)
- 12 Wochen: Einrichtungen mit Kindern im Alter von 6-12 Jahren (z.B. Hort)
- 20 Wochen Wahlpraktikum, (z.B. in einer Jugendfreizeiteinrichtung)
Während des Praktikums sind Sie vier Tage in Ihrer Praxisstelle und einen Tag in der Fachschule zum praxisbegleitenden Unterricht (PBU).
Teilzeit: Die Studierenden schließen zwei Verträge ab
- Mit der Humanistischen Fachschule für den Teil der schulischen Ausbildung
- Mit einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Arbeitgeber) für den Teil der praktischen Ausbildung
Zum schulischen Teil der Ausbildung gehört ein 200 Stunden umfassendes Praktikum in einem 2. Arbeitsfeld, d.h. wer in einer Kita arbeitet, kann nun Erfahrungen in einer Jugendfreizeiteinrichtung, in einem Hort o.ä. sammeln.
Wie kann ich die Fachschule näher kennenlernen?
Stöbern Sie auf unserer Website und lernen Sie uns auf dem Karrieretag des HVD kennen (jährlich im Mai). Auch finden Sie uns auf dem "Berlin-Tag", der Berufs- und Informationsmesse im Bildungsbereich.
Sind Ihre Bewerbungsunterlagen eingegangen, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch in der Schule eingeladen und können im direkten Kontakt weitere Fragen stellen und sich ein Bild von der Fachschule machen.
Gibt es in der Fachschule Räumlichkeiten zum Lernen, Recherchieren o.ä.?
Es gibt einen von den Studierenden selbst verwalteten Aufenthaltsraum, der auch die Bibliothek beherbergt. Auch PCs, Drucker und Kopierer sind verfügbar. In der Regel ist die Schule zwischen 8 und 17 Uhr geöffnet.
Wie viel kostet die Ausbildung?
Die Kosten für die Ausbildung werden von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übernommen. Den entsprechenden Antrag stellen wir mit Ihnen gemeinsam. Pro Semester sind an uns 5 € als Pauschale für Materialkosten zu entrichten.
Gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?
Die Ausbildung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk.
Darf ich nebenbei arbeiten?
Ja, der Nebenjob muss allerdings außerhalb unserer Unterrichtszeiten liegen und sollte ggf. mit der Bafög-Stelle bzw. mit der Ausbildungseinrichtung abgestimmt werden. Bedenken Sie auch, dass Ihre Praktikumszeiten möglicherweise über die Unterrichtszeiten hinausgehen.
Gibt es eine Probzeit?
Ja, das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit (§ 10 SozpädVO).
Was passiert, wenn ich die Probezeit in der Ausbildungsstelle nicht bestehe?
In dem Fall wird individuell, je nach Begründung, entschieden.