Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte erstmals von der UN-Kinderechtskonvention verbindlich festgeschrieben und unterzeichnet. In Deutschland trat sie am 05.04.1992 in Kraft, mit Einschränkungen. Im Jahr 2010 wurden diese aufgehoben. Dadurch gelten sie für alle Kinder, die in Deutschland leben.
Für unsere Arbeit in der Einrichtung spielen die Kinderrechte eine große Rolle. Täglich beschäftigen wir uns mit Inklusion und Vielfalt. Der Artikel 2 der Kinderrechtskonvention stehrt bei uns an erster Stelle. Dieser besagt: "Alle Kinder sind gleichberechtigt. Egal, ob sie Jungen oder Mädchen sind. Egal aus welchem Land sie stammen, welche Hautfarbe oder Religion sie haben, welche Sprache sie sprechen. Egal, ob sie beeinträchtigt sind oder nicht, egal, was ihre Eltern tun. Alle Kinder sind gleichberechtigt und keines darf aus irgendwelchen Gründen "diskriminiert", also benachteiligt werden."
Dieser Artikel gilt für alle Kinder der Länder, die der Konvention zugestimmt haben.
Gemeinsam mit den Kindern besprechen wir regelmäßig, welche Rechte für Sie wichtig sind und machen diese für Eltern transparent.