Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung wird die Vergütung der Lehrkräfte, die den Weltanschauungs- und Religionsunterricht an den Brandenburger Grundschulen erteilen, von der Entgeltgruppe E10 TVL auf die Entgeltgruppe E11 TVL angehoben. Die Personaldurchschnitts-kostensätze werden ab dem Schuljahr 2017/18 zudem jährlich an die Veränderungen der Personaldurchschnittskostensätze der angestellten Lehrkräfte angepasst. Das neue Zuschussverfahren wird rückwirkend für das Schuljahr 2015/2016 angewendet. Von dem erhöhten Zuschuss um 1,1 Mio. Euro jährlich, erhält der HVD Berlin-Brandenburg 45.000 Euro, die beiden Kirchen erhalten etwas mehr als 1 Mio. Euro.
Die neue Kooperationsvereinbarung sieht ferner vor, die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte für den Weltanschauungs- und Religionsunterricht an die der Lehrkräfte des Landes anzupassen. Bislang mussten die Lehrer_innen für den Weltanschauungs- und Religionsunterricht eine Stunde mehr unterrichten als ihre beim Land angestellten Kolleg_innen. Des Weiteren wird das Erfassungs- und Abrechnungsverfahren deutlich vereinfacht. Die Vereinbarung gilt für die kommenden vier Jahre.
Katrin Raczynski, Vorstand beim HVD Berlin-Brandenburg, begrüßte die neue Kooperationsvereinbarung zur Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts. In ihr drücke sich die "Wertschätzung für den weltanschaulichen Unterricht und das Engagement unserer Lehrkräfte durch das Land Brandenburg aus", kommentierte Raczynski am Rande der Unterzeichnung im Brandenburger Bildungsministerium. Die Vereinbarung trage dazu bei, das finanzielle Defizit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts zu minimieren.
"Wir freuen uns über die Anerkennung unserer wertebildenden Arbeit und werden im Gegenzug unsere Kräfte auf den qualitativen und quantitativen Ausbau unseres Bildungsangebots an den Brandenburger Schulen konzentrieren."
Der Weltanschauungsunterricht an Brandenburger Schulen wird inhaltlich vom Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg verantwortet und anteilig durch das Land Brandenburg finanziert. Der Unterricht ist freiwillig und ersetzt nicht das Pflichtfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER), das seit 1996 in den Klassen 5-10 unterrichtet wird.
"Nach wie vor unterstützen wir das staatlich und somit religions- und weltanschauungsübergreifende Fach LER. Deswegen werden wir weiterhin nicht in Konkurrenz treten, da ein Angebot Humanistischer Lebenskunde bei der Mehrzahl der Schüler_innen zur Abwahl von LER führt. Vielmehr werben wir für das Berliner Vorbild, in dem sich beide Fächer ergänzen", so David Driese, Leiter der Abteilung Bildung im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg.