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  • Arbeits- und Landesarbeitsgericht Berlin | CC BY-SA 3.0
    Arbeits- und Landesarbeitsgericht Berlin | CC BY-SA 3.0

Humanistischer Verband: „Überprüfung des Berliner Neutralitätsgesetzes durch die Verfassungsgerichte wäre sinnvoll“

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt, dass das Berliner Arbeitsgericht erneut das Berliner Neutralitätsgesetz bestätigt hat. Eine Lehrerin mit Kopftuch, die sich aufgrund ihrer religiösen Haltung benachteiligt sah, scheiterte heute mit ihrer Entschädigungsklage in erster Instanz (Az. 58 Ca 7193/17).

"Die Entscheidung stärkt das Berliner Neutralitätsgesetz und sein Anliegen, die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Landes Berlin und seiner Beschäftigten zu wahren", kommentiert Katrin Raczynski, Vorstand im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR.

Zugleich wies Raczynski darauf hin, dass keine hinreichende Klarheit darüber herrscht, ob die Berliner Regelung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.

"Es liegen unterschiedliche gerichtliche Einschätzungen vor, ob das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform ist oder nicht. Dies zu klären ist wichtig, obliegt aber allein den Verfassungsgerichten. Eine Überprüfung durch diese Gerichte wäre sinnvoll, um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen."

Zuletzt hatte Justizsenator Dirk Behrendt eine Reform des Berliner Neutralitätsgesetzes gefordert, weil er in der Regelung ein De-Facto-Arbeitsverbot für muslimische Lehrkräfte sieht. Diese Einschätzung kann Raczynski nicht teilen.

"Das Berliner Neutralitätsgesetz ist nicht allein für Musliminnen mit Kopftuch im Schuldienst geschrieben, sondern für alle Beschäftigte des Landes Berlin, die in Bereichen tätig sind, in denen Bürger_innen in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen sind – ungeachtet der individuellen religiösen oder weltanschaulichen Haltung der Staatsbediensteten. Diese sind daher aus gutem Grund verpflichtet, sich während ihres Dienstes in jedem religiösen und weltanschaulichen Bekenntnis zurückzuhalten. Alles andere würde den Eindruck entstehen lassen, der Staat würde sich einzelne religiös-weltanschauliche Positionen gemein machen. Dieser Eindruck kann und darf in einer weltanschaulich vielfältigen Stadt wie Berlin nicht entstehen, da sonst das friedliche Miteinander in Gefahr gerät."

Zudem gibt es kein grundsätzliches Kopftuchgebot im Islam, macht Alexander Bischkopf, Weltanschauungsbeauftragter im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR deutlich.

"Die islamischen Bekleidungsvorschriften basieren auf Koraninterpretationen vorrangig konservativer Rechtsgelehrter. Diese nun für den öffentlichen Dienst zu übernehmen, würde die Argumente bestimmter Kräfte innerhalb der muslimischen Gemeinschaft über die liberalen Werte unserer Gesellschaft stellen."

Zwei Urteile spielen in der Debatte um die Verfassungskonformität des Berliner Neutralitätsgesetzes eine entscheidende Rolle. So kam das Bundesverfassungsgericht im Fall einer muslimischen Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen 2015 zu der Einschätzung, dass ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen, wie es das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen vorsah, verfassungswidrig ist. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte zudem im vergangenen Jahr in einem Einzelfallurteil einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigungszahlung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden war.

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Dr. Alexander Bischkopf
Referent für Weltanschauung
0171 11 27 391