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  • Foto: Konstantin Börner | Nordsonne GmbH
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Humanistischer Verband zum EuGH-Urteil: Kirchenarbeitsrecht bleibt problematisch

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach der kirchliche Arbeitgeber von Bewerber_innen nicht in jedem Fall die Zugehörigkeit zur christlichen Religion fordern können.

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann jedoch nur ein erster Schritt sein", kommentiert Dr. Alexander Bischkopf, Referent für Weltanschauungsfragen beim Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR. "Denn Betroffenen wird hier nur das eigentlich selbstverständliche Recht auf eine gerichtliche Überprüfung eingeräumt. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit kirchliche Arbeitgeber ihre Einstellungspolitik künftig ändern. Ich befürchte, dass sie es darauf ankommen lassen, ob jemand klagt oder nicht. Es wird kaum jede_r abgewiesene Bewerber_in vor Gericht ziehen."

Das EuGH-Urteil berührt zudem nur einen Teil der Privilegien des kirchlichen Arbeitsrechts.

"Viele weitere Bereiche bleiben problematisch", kommentiert Bischkopf weiter, "von Vorgaben für die private Lebensführung bis hin zur Frage der Mitbestimmung der Angestellten".

Als Interessenvertretung religionsfreier Menschen erwartet auch der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg von seinen Mitarbeiter_innen während ihrer Dienstzeit eine angemessene Berücksichtigung seiner weltanschaulichen Haltung. Er respektiert aber selbstverständlich auch die persönliche Religions- und Weltanschauungsfreiheit seiner Mitarbeiter_innen. Eine pauschale arbeitsrechtliche Geltendmachung von privaten Lebensführungs- oder Glaubensvorgaben lehnt der Verband ab. Wer beim HVD Berlin-Brandenburg KdöR angestellt ist und einer anderen Weltanschauung oder Religion angehört, ist aufgefordert, im Dienst religiös-weltanschaulich neutral aufzutreten.

Lediglich im engsten "verkündungsnahen Bereich" – etwa der Weltanschauungspflege oder in Lehr- und Beratungsberufen – wird die persönliche Übereinstimmung mit humanistischen Grundüberzeugungen vorausgesetzt.

"Einer gerichtlichen Überprüfung würden wir uns jederzeit selbstbewusst stellen", macht Dr. Alexander Bischkopf deutlich.

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg ist deutschlandweit die einzige Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der das Betriebsverfassungsgesetz gilt und Anwendung findet.

Kontakt

Bild des Benutzers Dr. Alexander Bischkopf
Dr. Alexander Bischkopf
Referent für Weltanschauung
0171 11 27 391
Jonathan Haufe
Recruiting

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