Seit dem 1. Januar 2018 um 00:00 Uhr gehört der HVD Berlin-Brandenburg zu den jetzt 30 anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts in Berlin. Der Verband, der die Interessen der religionsfreien Bevölkerung in Berlin und Brandenburg vertritt, ist die erste Weltanschauungsgemeinschaft in Berlin, die diesen Status erhalten hat. Alle anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Land Berlin sind Religionsgemeinschaften. Zudem ist der HVD Berlin-Brandenburg die erste Organisation seit Jahren, der die Körperschaftsrechte vom Senat freiwillig erteilt wurden.
Zuvor hatte die Senatsverwaltung vier Jahre lang intensiv geprüft, ob der Verband die Bedingungen für eine Körperschaftsanerkennung erfüllt. Am 7. Dezember 2017 hatte die Senatsverwaltung für Kultur und Europa schließlich die Anerkennung des HVD Berlin-Brandenburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2018 00:00 Uhr bestätigt. Nun gratulierte Kultursenator Dr. Klaus Lederer beim Festakt noch einmal zu diesem Erfolg. Er drückte aber zugleich auch seine Erwartungen an den Verband aus:
"Seit über einem Jahrzehnt hat der Senat keine Körperschaftsrechte mehr an eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verliehen. Das ist heute anders und mit gutem Grund. Körperschaftsrechte sind eine besondere Auszeichnung! Dies bedeutet einmal: Mit dem Körperschaftsstatus sind eine Reihe von Einzelbegünstigungen verbunden. Andererseits bedeutet die Verleihung auch die Übernahme von erheblicher Verantwortung. Man darf also erwarten, dass die beliehene Gemeinschaft ihre eigene weltanschauliche, als auch die zivilgesellschaftliche, Aufgabe dauerhaft erfüllt."
Jan Gabriel, Präsident des HVD Berlin-Brandenburg, machte deutlich, dass sich der Verband als emanzipatorischer und solidarischer Akteur und Partner der offenen und lebendigen Zivilgesellschaft versteht.
"Mit der Verleihung ist für uns ein wichtiger Teil dieses verfassungsrechtlich verankerten und fast 100 Jahre alten Versprechens eingelöst worden", erklärte Gabriel weiter und forderte mehr "echte Gleichstellung". "Bei der Besetzung des rbb-Rundfunkrates, bei der Schaffung humanistischer Forschungs- und Qualifikationsstrukturen an Hochschulen, bei der Würdigung unserer Beiträge für das Stadtleben im Rahmen von staatlichen Projektförderungen."
Vor dem KdöR-Festakt beschloss die konstituierende Mitgliederversammlung des HVD Berlin-Brandenburg KdöR die neue Satzung des Verbandes. Dabei entschied sie auch, von bestimmten Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht Gebrauch machen zu wollen. So wird der Verband nicht von seinem Recht der Dienstherrenfähigkeit Gebrauch machen und keine Beamtenverhältnisse schaffen. Vielmehr wird er im Gegensatz zu den Kirchen die Arbeitnehmerrechte vollumfänglich beibehalten. So heißt es in der neuen Satzung zur betrieblichen Mitbestimmung:
"Der Verband achtet die Interessen seiner Mitarbeiter_innen und organisiert die betriebliche Mitbestimmung innerhalb der KdöR auf der Grundlage und nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes."
Die Mitglieder des HVD Berlin-Brandenburg sprachen sich auf ihrer Mitgliederversammlung nach intensiver Debatte für den substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes aus.
"Humanistinnen und Humanisten sehen in der Trennung von Staat und Religion/Weltanschauung, dem Verfassungsgrundsatz der staatlichen Neutralität zusammen mit der Religionsfreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen demokratischen Rechtsstaat. Mit der Auflösung traditioneller religiöser Milieus, einer fortschreitenden Säkularisierung und der Vielfalt neuer Lebensentwürfe der Menschen muss der Staat zwingend neutral in Bezug auf Religion/Weltanschauung sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren", heißt es in dem Antrag, der mehrheitlich beschlossen wurde.
Damit unterstützen die Mitglieder das Anliegen der Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz, die sich für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes in seiner aktuellen Gestalt ausspricht.
Zudem wurde auf der Mitgliederversammlung deutlich, dass der HVD Berlin-Brandenburg KdöR nach der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin auch in Brandenburg einen Anerkennungsantrag stellen wird.
"Wir agieren als Organisation länderübergreifend, sind sowohl in Berlin als auch in Brandenburg aktiv. Es ist nur naheliegend, dass wir dies in beiden Ländern in gleicher Rechtsform tun wollen. Und ich wüsste nicht, warum eine Prüfung auf Verleihung der Körperschaftsrechte in Brandenburg anders ausfallen sollte als in Berlin", erklärte Katrin Raczynski, Vorstand des HVD Berlin-Brandenburg KdöR.