Vor einem Jahr hatte die Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um den § 218 auf den Prüfstand zu setzen. Heute hat sie nun ihre Empfehlungen offiziell vorgestellt und gibt eine Orientierung: „Es bedarf einer Regelung, die die Rechtsmäßigkeit und Straflosigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase sicherstellt“. Die Kommission stützt ihre Ergebnisse auf verfassungsrechtliche, ethische und völkerrechtliche Abwägungen.
Das Team unserer Humanistische Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle unterstützt die Petition vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung „legal, einfach, fair“ (Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung). Für eine Neureglung des Schwangerschaftsabbruchs - JETZT! Und begrüßen die Empfehlung der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch außerstrafrechtlich zu regeln und hoffen, dass die Regierung diese fachliche Expertise nutzt, um folgende Forderungen umzusetzen.
- Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
- Abschaffung der Beratungspflicht
- Freiwillige Beratung zu allen Themen rund um die reproduktive Gesundheit & sexuelle Selbstbestimmung
- Kostenübernahme durch die Krankenkassen für jeden Schwangerschaftsabbruch