Die am 10. Dezember 1948 beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln. Sie wurde unter dem Eindruck der Folgen des Zweiten Weltkrieges und der Gräuel des Nationalsozialismus verabschiedet. Diese Menschenrechtserklärung ist auch bekannt als Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
In dem Statement der Geschäftsführungen der Landesverbände und des Bundesvorstandes anlässlich des 75. Jahrestages heißt es: „Weltweit toben zurzeit nahezu 400 Konflikte, in denen es täglich zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Viele dieser Konflikte entziehen sich unserer Wahrnehmung. Oftmals legen wir größeren Wert auf Handelsinteressen als auf die Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen.
Die Forderung nach der Einhaltung von Menschenrechten in Konflikten, in denen diktatorische Regime oder Terrororganisationen Menschenrechte vollkommen negieren, mag naiv wirken – sie ist dennoch für ein friedliches Zusammenleben alternativlos. Wir sind davon überzeugt, dass die Menschenrechte für alle Menschen gelten, selbst für diejenigen, die sie ignorieren und belächeln. Wir dürfen nicht den Fehler machen, den Verächtern der Menschenwürde das Feld zu überlassen.“
Forderung nach bundesweitem Tag der Menschenrechte
Zudem müsse die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte weiterentwickelt werden, und zwar auch in Anbetracht von „Klimawandel als globale Herausforderung“ und der „Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (…)“. Darüber hinaus sei es wichtig „für die aktuellen Debatten um die Grundlagen der deutschen Identität (…), klarzustellen, dass die universalen Menschenrechte die Wertebasis unserer demokratischen Verfassung bilden. Sie sind der zentrale Lernfortschritt aus den Verbrechen des Nationalsozialismus und stehen über den Religionen. Der Schutz jüdischen Lebens und die Verteidigung des Existenzrechts des Staates Israel sind eine Konsequenz der Geschichte und der Menschenrechte, wonach jede Form von Menschenfeindlichkeit gegen einzelne und gegen Gruppen zu ächten ist.“
Abschließend folgt dieses Plädoyer inklusive der Forderung nach einem bundesweiten Tag der Menschenrechte: „75 Jahre Menschenrechte sind 75 Jahre Auseinandersetzung, um den Menschenrechten Geltung zu verschaffen. (…) Es lohnt sich, für die Menschenrechte zu streiten, sie weiterzuentwickeln und sie damit lebendig zu halten. Es lohnt sich, über die Weiterentwicklung von Regeln nachzudenken, die ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben begünstigen und erleichtern. Ein bundesweiter Tag der Menschenrechte wäre hierfür nach 75 Jahren ein richtiges Zeichen!“
Das vollständige Statement wurde in dem humanistischen Magazin „diesseits“ veröffentlicht.