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Diskriminierungsfreier Umgang mit Religion am Arbeitsplatz erhöht Produktivität der Beschäftigten

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung wegen der Religion – auch am Arbeitsplatz. Aber wie können Unternehmen in einer Gesellschaft, in der es immer vielfältigere Glaubensüberzeugungen gibt, sicherstellen, dass ihre Beschäftigten in der Praxis tatsächlich keine beruflichen Nachteile wegen ihrer Religionszugehörigkeit erleiden? Und wie kann vermieden werden, dass sich innerbetriebliche Konflikte an gelebter Religiosität entzünden? Uns Präsidiumsmitglied Dr. Thomas Heinrichs gibt in der mit Dr. Heike Weinbach verfassten Studie zum diskriminierungsfreien Umgang mit religiösen Einstellungen am Arbeitsplatz Antworten.

Die wichtigste Aussage lautet, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit Religion positiv zur Mitarbeiter_innen-Motivation beiträgt und damit dem Unternehmen zugute kommt.

Unternehmen, Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände, die sich aktiv um einen diskriminierungsfreien Umgang mit der Religionszugehörigkeit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz bemühen, berichten mehrheitlich von einer erhöhten Produktivität ihrer Beschäftigten.

Im Rahmen der Auswertung der Befragung hat Dr. Heinrichs festgestellt, dass Religion in der Regel in das allgemeine Diversity-Management integriert ist. Von einer bemerkenswerten Vielfalt betrieblicher Maßnahmen für einen positiven Umgang mit Religion und religiöser Verschiedenheit am Arbeitsplatz könne nicht gesprochen werden, schreibt er. Weiter heißt es:

Im Bereich der kirchlichen Dienstgebenden konnten einige Beispiele guter Praxis identifiziert werden, die insbesondere die Öffnung auch für nicht-christliche Mitarbeitende betreffen. Hier, ebenso wie bei den nicht-konfessionellen Wohlfahrtsverbänden, werden Haltungen zu religiöser Verschiedenheit stark durch Überlegungen zur Fachkräftesicherung im pflegerischen/sozialen Bereich sowie zur interkulturellen Öffnung im sozialen Dienstleistungssektor bestimmt.

Ein Interview mit RA Thomas Heinrichs finden Sie hier. Die vollständige Studie finden Sie im Anhang dieser Nachricht oder auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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