Die Pflichtberatung (anonym und kostenfrei)
bildet die gesetzliche Vorrausetzung für einen Schwangerschaftsabbruch nach §218 StGB und umfasst:
- Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung für oder gegen die Schwangerschaft unter besonderer Berücksichtigung der Selbstbestimmung und Verantwortung der Frau;
- Informationen zu Methoden, Risiken und eventuellen Folgen des Schwangerschaftsabbruchs;
- die Finanzierung;
- Beratung zu Fragen der Familienplanung und Verhütungsmethoden;
- Ausstellung der Beratungsbescheinigung nach §219 StGB.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung (per Mail oder telefonisch). Wir bemühen uns um einen schnellstmöglichen Termin.
Was im Fall einer ungewollten Schwangerschaft zu tun ist, zeigt dieses interessante Video*.
(*wir möchten zum Video zusätzlich darüber informieren, dass wir eine anonyme Beratung gewähren und wir keine persönlichen Dokumente benötigen)
(Quelle: https://www.fpz-berlin.de/Schwangerschaftsabbruch-884834.html)
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Wir weisen darauf hin, dass wir keine Schwangerschaftskonfliktberatung mit Kindern über den 12 Lebensmonat durchführen.
Gerne kann eine Begleitperson in unserer Spielecke sich um die Betreuung kümmern, leider können wir von unserer Seite diese Aufgabe nicht übernehmen.