KdöR-Status

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, hat also den KdöR-Status. Was bedeutet das für den Verband? Die Antwort erhalten Sie im Folgenden.

Wann wurde der KdöR-Status verliehen?

Bevor der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde, war er ein eingetragener Verein: Der Verband wurde 1993 gegründet und hatte zuvor die Rechtsform eines Vereins, der sich der Förderung der humanistischen Werte und der Unterstützung von humanistischen Belangen widmete.

Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgte am 29. Dezember 2017. Davon zeugt die folgende „Urkunde über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ durch den Berliner Senat:

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hatte den Statuswechsel angestrebt, um die verfassungsgemäße Gleichbehandlung mit den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften zu erhalten: Durch den KdöR-Status erlangte der Verband Rechte, die auch Kirchen sowie andere religiöse und Weltanschauungsgmeinschaften besitzen, beispielsweise die Anerkennung als Anbieter des Lebenskundeunterrichts an Berliner und Brandenburger Schulen.

Rückblick

1999 musste der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg eine herbe Schlappe einstecken, als der von der CDU geführte Kultursenat das erste Gesuch des Verbandes auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ablehnte. Die Gerichte bestätigten die Ablehnung des Antrags durch die Senatsverwaltung. Sie schätzten den Verband als zu klein ein und zweifelten an der Gewähr seiner Existenz. Der Verband zog damals vergebens bis vor das Bundesverfassungsgericht – eine Beschwerde wurde aus formalen Gründen nicht angenommen.

Seither war es eines der Hauptziele des Verbandes, zu wachsen und sich stark aufzustellen, um einen erfolgreichen neuen Anlauf auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu starten. Im Januar 2014 wurde der zweite Antrag eingereicht, über den die Senatsverwaltung bis Jahresende beschieden haben wollte. Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts war für den Verband ein historischer Schritt und ein großer Erfolg im Kampf um die verfassungsgemäße Gleichbehandlung mit den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften.

Was heißt das aber genau, Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts? 

  • Bleibt der Verband als Körperschaft auch eine mitgliederbasierte Organisation?
  • Wie organisiert sich der Mitgliederverband als KdöR in Berlin und Brandenburg?
  • Was bedeutet die Anerkennung als KdöR im gesellschaftspolitischen Kontext?
  • Welche Folgen hat der Wechsel der Rechtsform vom Verein zur Körperschaft für die verschiedenen Arbeitsbereiche des Verbandes?
  • Welche Privilegien genießt der Verband als Körperschaft theoretisch und von welchen möchte er praktisch Gebrauch machen? 

Auf diese und andere Fragen haben wir die Antworten in einer umfangreichen Informationsbroschüre zusammengetragen:

Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg KdöR

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