Eine junge Frau lächelt freundlich, neben ihr steht: "Weil's mein Leben ist: die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes"
Meldung

Neue Patientenverfügung und neue Website

veröffentlicht: 27. April 2026, 17:04 Uhr

Die Zentralstelle Patientenverfügung hat sich erneuert, mit einer neuen Website und einer neuen Patientenverfügung. Damit Sie selbstbestimmt leben und vorsorgen können. 

Die Zentralstelle Patientenverfügung (ZPV) erstellt seit über 30 Jahren individuelle Patientenverfügungen mit Vollmachten und bietet auch die Hinterlegung der Dokumente an. Nun hat die Zentralstelle Patientenverfügung eine neue Website veröffentlicht, und nicht nur das: Die Vorteile der bisherigen beiden Modelle Standard- und Optimale Patientenverfügung wurden zu einer neuen Patientenverfügung verschmolzen. 

Im Abschnitt „Ergänzende Wertvorstellungen“ können zudem Angaben zu Fragestellungen wie „Was macht mein Leben lebenswert?“, Welche Haltung habe ich zum Tod“ oder „Worauf möchte ich nach Möglichkeit keinesfalls verzichten?“ gemacht werden, ggf. auch auf einem gesonderten Blatt. Mit diesen Informationen wird die Patientenverfügung noch individueller – und Ärzt*innen, Zu- und Angehörige wissen noch besser, was Ihre Wünsche und Bedürfnisse sind.

Was passiert mit meiner bestehenden Patientenverfügung?

Die bisher durch die ZPV erstellten Patientenverfügungen behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin genutzt werden. Auch die Hinterlegenden müssen nun keine neuen Dokumente auf den Weg bringen. Wer aber seine Wertvorstellungen auf einem gesonderten Blatt ergänzend niederlegen möchte, kann bei der ZPV gerne entsprechende Vordrucke anfordern (aber nur bei Hinterlegung).

Wie kann ich eine Patientenverfügung mit Vollmacht erstellen?

Eine Patientenverfügung mit Vollmachten können Sie online ausfüllen:

Jetzt Patientenverfügung erstellen

Der Fragebogen kann in Print bestellt werden, unter:

030 20 62 17 800 

mail@patientenverfuegung.de  

Das Material und die telefonische Beratung sind kostenfrei; die Erstellung der Patientenverfügung mit Vollmachten (nach inhaltlicher Prüfung) kostet regulär 70 €, eine Ermäßigung ist möglich.
 

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