
Anfang Dezember wurde im Plenum des Bundestags zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs beraten.
Neuregelung § 218 StGB: Reform noch im Dezember?
Der Deutsche Bundestag hat am 5. Dezember 2024 über eine Initiative zur Neuregelung von Parafgraf 218 Strafgesetzbuch, kurz § 218 StGB, beraten. Das Team der Schwangerschafts[konflikt]beratung des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg schließt sich ebenfalls – wie der Verband selbstverständlich auch – der Position des Bundesverbandes an.
Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband betrachtet den vorliegenden Reformentwurf zur Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen „als einen ersten Schritt in die richtige Richtung“.
Am 5. Dezember 2025 ging es einerseits um die erste Anhörung zum Gesetzentwurf „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Andererseits plädiere er für eine Verbesserung der Versorgungslage von ungewollt Schwangeren.
Das Antragspapier enthält folgende Sofortmaßnahmen:
- die Verpflichtung von Krankenhäusern mit der Leistungsgruppe Gynäkologie dazu, entweder selbst Schwangerschaften abzubrechen oder Schwangere auf Wunsch an eine geeignete Stelle weiterzuleiten
- die Sicherstellung der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen sowie auch die Erstattung für Verhütungsmittel
- die bessere Integration von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Ausbildung und die Weiterbildung von Ärzt*innen in den Lernzielkatalog
- die Sicherung des Rechts auf Beratung zu jeder Frage bezüglich einer Schwangerschaft sowie bezüglich Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
Christiane Herrmann, Bundesvorstandsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands, räumt ein, dass der Verband sich ein deutlich weitergehendes neues Gesetz gewünscht habe. Denn im Gesetzentwurf werde „für eine nunmehr zu normierende Rechtmäßigkeit die knappe 12-Wochen-Frist beibehalten“.
Weiter wird sie in einer Pressemitteilung des Bundesverbands dazu wie folgt zitiert: Da gilt zwar bislang in den ersten 12 Wochen die Straffreiheit, aber was sich mit dem vorliegendem Reformentwurf ändern würde, ist, dass der Schwangerschaftsabbruch erstmals seit seiner Einführung im Kaiserreich innerhalb der gesetzten Frist legal und erlaubt wäre. Dies stellt einen großen Fortschritt dar, da dadurch nicht mehr suggeriert wird, ein Schwangerschaftsabbruch wäre etwas Sittenwidriges – was selbstverständlich eine Hürde für Kostenübernahmen, Ausbildungsinhalte und Finanzierungen darstellt.“
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