
§ 218 StGB: Entkriminalisierung auch Entstigmatisierung
Der Humanistische Bundesverband hat am 14. November 2024 eine Pressemitteilung mit dem Titel „Neuregelung § 218 StGB: Entkriminalisierung bedeutet auch Entstigmatisierung“ veröffentlicht. Das Wichtigste daraus lesen Sie hier.
Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband und die Humanistische Akademie Deutschland luden am 13. November 2024 zur Abendveranstaltung „Frauenrecht und Fötenschutz!“ ein. Tenor der Anwesenden sei, dass der Schwangerschaftsabbruch geregelt werden sollte, allerdings nicht strafrechtlich.
„Mit unserer Veranstaltung wollten wir nach dem Ampel-Aus einen positiven Impuls insbesondere an die politischen Akteure senden. Den heute Vormittag bekanntgewordenen fraktionsübergreifenden Vorstoß zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen begrüßen wir daher sehr“, wird Katrin Raczynski, Vorstandsvorsitzende des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes, in der eingangs bereits erwähnten Pressemitteilung zitiert. „In der gestrigen Podiumsdiskussion wurde aus medizinischer, juristischer und ethischer Perspektive insbesondere die Notwendigkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel sowie die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Ausbildung gefordert.“
In der Pressemitteilung erfahren Sie zudem mehr zu den Standpunkten von:
- Gita Neumann, Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende des Humanistischen Verbandes Deutschlands
- Prof. Dr. Hartmut Kreß, Vorstandssprecher des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Sachbuchautor und emeritierter Professor für Systematische Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik
- Dr. Catharina Conrad vom Deutschen Juristinnenbund
- Dr. Gabriele du Bois vom Deutschen Ärztinnenbund
- Sina Tonk von Terre des Femmes
- Christiane Herrmann, Vorstandsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands
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