Geldauflagen als Spenden

Unterstützen Sie das Kinderhospiz Berliner Herz mit Geldauflagen! Gerichte und Staatsanwaltschaften können durch Zuweisungen die Betreuung schwerstkranker Kinder und ihrer Familien sichern. Helfen Sie mit, die dringend benötigte Versorgung zu gewährleisten.

Geldauflagen zugunsten des Kinderhospiz Berliner Herz

Im Gegensatz zu Hospizen für Erwachsene, deren Leistungsspektrum primär die Sterbebegleitung von Sterbenskranken umfasst, bieten Kinderhospize auch qualifizierte Begleitung für Eltern und Geschwisterkinder an. 

Krankenkassen stellen jedoch keine finanziellen Mittel für Übernachtung, Versorgung und Betreuung der begleitenden Familienmitglieder und besondere Therapien bereit. Als Kinderhospiz sind unsere Leistungen nicht auf die finale Lebensphase begrenzt. Mehrfachaufenthalte und Besuche durch unseren ambulanten Dienst sind nötig und gewünscht, um die betroffenen Familien zu entlasten und um das schwersterkrankte Kind über einen möglichst langen Zeitraum im familiären Umfeld zu betreuen. Aus diesen Gründen sind wir auf Spenden für eine angemessene Umsorgung angewiesen.

Die Zuweisung von Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften fließen im Humanistischen Verband dem Kinderhospiz Berliner Herz zu. Dank der kontinuierlichen Zuweisungen können wir jährlich 50.000 bis 100.000 EUR zugunsten schwerstkranker Kinder ausschütten.

Als Richter*in in Strafsachen oder Staatsanwält*in können Sie dazu beitragen, die unterfinanzierten Betreuungsangebote für die Familien aufrecht zu halten oder sogar auszuweiten. Als Verteidiger*in in Strafsachen können Sie den Humanistischen Verband bzw. das Kinderhospiz Berliner Herz für eine Zuweisung vorschlagen.

Unser Service

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und weist die Gemeinnützigkeit durch die Vorlage des jeweils aktuellen Freistellungsbescheides nach. Er überwacht und bestätigt die einzelnen Zahlungseingänge gewissenhaft.

Für Geldauflagen haben wir ein separates Konto eingerichtet:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE40 1002 0500 0003 1364 17

Möchten Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in Überweisungsträger, Adressaufkleber oder Infomaterial zum Thema Geldauflagen anfordern?

Wenden Sie sich gerne an uns: spenden@hvd-bb.de

Eine Betreuerin umarmt ein schwer erkranktes Kind mit körperlichen Beeinträchtigungen im Garten vom Kinderhospiz Berliner Herz. Sie hält mit ihrer rechten Hand die rechte Hand des Kindes, um auf eine Pi­ña­ta aus goldglänzender Folie zu schlagen. Beide lachen.

Kinderhospiz Berliner Herz

Zum Berliner Herz gehören das Kinderhospiz und der ambulante Kinderhospizdienst. Alle Informationen dazu erhalten Sie hier.

Zum Berliner Herz

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Bereich Engagement und Kultur

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Bereich Engagement und Kultur: Spenden
Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg
Haus des HUMANISMUS
Potsdamer Straße 157

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