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Bericht: Zwischen Frauenrecht und Fötenschutz

veröffentlicht: 18. November 2024, 10:11 Uhr

Fortführung der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche: Am 13. November 2024 veranstalteten der Humanistische Verband Deutschlands und die Humanistische Akademie im Haus des HUMANISMUS in Berlin-Schöneberg eine Diskussion zu den Themen Schwangerschaftsabbruch, Frauenrechte und politische Entwicklungen.

Gita Neumann, Bundesbeauftragte für Medizinethik des Humanistischen Verband Deutschlands, erläuterte die Position des Verbandes zur Abschaffung der §§ 218 und 219, die Abtreibungen noch immer unter das Strafrecht stellen. Sie berichtete über die jahrelangen Diskussionen innerhalb des Verbands, der 2022 in dem Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch mündete. Sie warnte vor einer möglichen politischen Polarisierung und betonte die Notwendigkeit, Kompromisse zu finden.

Christine Zunke, Philosophin und Frauenbeauftragte des Humanistischen Verband Deutschlands,sprach sich klar für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches aus und kritisierte die aktuelle Gesetzeslage als patriarchalen Eingriff in das Leben der Frauen.

Der Theologe und Ethiker Dr. Hartmut Kreß erklärte, warum Abtreibungen in Deutschland weiterhin strafrechtlich behandelt werden und plädierte für eine zivilrechtliche Regelung. Er verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach ein Fötus erst im letzten Schwangerschaftsdrittel als lebensfähig gilt, und kritisierte, dass religiöse Überzeugungen die rechtliche Basis bilden. Auch die Weigerung kirchlicher Krankenhäuser, Abbrüche durchzuführen, trotz öffentlicher Finanzierung, wurde thematisiert.

Ausführlicher Bericht und weiterführende Informationen

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