Schulordnung
Die Schulordnung der Freien Humanistischen Grundschule, kurz FHG, in Berlin-Pankow ist auf dieser Seite veröffentlicht: Informieren Sie sich.
Präambel
Die Freie Humanistische Grundschule versteht sich als eine Schule, die auf den Prinzipien der Humanität, Toleranz und Demokratie sowie gegenseitigem Respekt basiert. In diesem Sinne ist unsere Schulordnung darauf ausgerichtet, ein harmonisches und förderliches Miteinander
- von Schüler*innen,
- dem Schulpersonal,
- den Sorgeberechtigten und
- dem gesamten schulischen Umfeld zu gewährleisten.
1. Allgemeine Grundsätze
1.1 Umgang miteinander
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen einander mit Respekt und Wertschätzung. Wir achten auf die Bedürfnisse und Grenzen aller sowie auf eine rücksichtsvolle Lautstärke.
1.2 Verantwortung für das eigene Handeln
Alle Schüler*innen übernehmen Verantwortung für das eigene Verhalten und die eigene Lernentwicklung. Fehler sind ein natürlicher Bestandteil des Lernprozesses und werden als Chance zur Weiterentwicklung verstanden.
1.3 Offenheit und Toleranz
Wir achten auf eine offene und tolerante Atmosphäre, in der Vielfalt als Bereicherung gesehen wird. Vorurteile und Diskriminierungen werden nicht toleriert.
2. Verhalten in der Schule
2.1 Pünktlichkeit und Anwesenheit
Alle Schüler*innen sind verpflichtet pünktlich am verbindlichen Unterricht teilzunehmen. Abwesenheiten sind im Voraus zu entschuldigen und ggf. ärztliche Atteste vorzulegen.
2.2 Kommunikation und Verhalten bei Konflikten
Jede*r darf ihre*seine Meinung in angemessener Form äußern.
Wir achten die Persönlichkeit der anderen, beleidigen nicht und provozieren keinen Streit.
Wir klären Meinungsverschiedenheiten ausschließlich mit Worten und lehnen jede Form von Gewalt, ihre Androhung oder Verharmlosung ab.
Wir suchen eine konstruktive Lösung zusammen. Bei Überforderung fragen wir um Hilfe bei Lehrkräften oder pädagogischen Fachkräften.
2.3 Pausen
In den Pausen sind alle Schüler*innen dazu aufgefordert, sich im Schulhof oder anderen dafür vorgesehenen Bereichen aufzuhalten.
3. Umgang mit Schulmaterialien und Eigentum
3.1 Pflege von Schulmaterialien
Alle Schüler*innen behandeln die ihnen zur Verfügung gestellten Materialien mit Sorgfalt. Dies betrifft sowohl Lehrbücher als auch andere schulische Ausstattungen. Schäden müssen unverzüglich gemeldet und gegebenenfalls ersetzt werden.
3.2 Privates Eigentum
Das Mitbringen von persönlichen Gegenständen in die Schule erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände. Die Nutzung privater elektronischer Geräte, zum Beispiel Smartphones, ist in der Schule nicht gestattet.
4. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß dem Schulgesetz von Berlin
Es werden bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung angemessene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz, siehe Paragrafen 62 und 63 SchulG, ergriffen:
5.1 Erziehungsmaßnahmen
Erziehungsmaßnahmen dienen der Unterstützung der Schüler*innen in ihrer sozialen und schulischen Entwicklung. Sie sollen auf ein respektvolles Verhalten und die Einhaltung der Schulordnung hinwirken. Zu den Erziehungsmaßnahmen gehören:
- Einzel-, Gruppen- oder Klassengespräche mit dem Ziel, die Ursache für das Problem zu finden und Fehlverhalten bewusst zu machen
- Veränderung der Sitzordnung
- Formen der Wiedergutmachung eines Schadens im Rahmen der Möglichkeit der Schüler*innen, Erstattung beziehungsweise Reparatur
- Gespräche und schriftliche Mitteilungen mit und an die Eltern
- Forderung nach Entschuldigung, Arbeiten für die Klassen- beziehungsweise Schulgemeinschaft
- Verwarnung: Eintragung im Klassenbuch
- mündlicher Tadel
- zeitweiliger Ausschluss aus der Unterrichtsstunde
5.2 Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen sind solche, die dem Ziel dienen, die Schüler*innen zu einer angemessenen Verhaltensweise anzuhalten und eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Diese Maßnahmen orientieren sich an der Schwere des Verstoßes und der Schulsituation. Zu den Ordnungsmaßnahmen gehören:
- schriftlicher Verweis: schriftliche Benachrichtigung an die Eltern
- Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen
- Ausschluss vom Unterricht für maximal 10 Tage
- Umsetzung in eine Parallelklasse
- Umschulung in eine andere Schule
5. Schlussbestimmungen
5.1 Verantwortung der Eltern
Die Eltern sind aufgefordert, die Schulordnung zu unterstützen und im Gespräch mit ihren Kindern deren Einhaltung zu fördern. Sie sind ebenfalls Ansprechpartner*innen bei Konflikten oder Fragen.
5.2 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen der Schulordnung können in Abstimmung mit der Schulgemeinschaft, den Eltern und der Schulleitung vorgenommen werden. Alle Mitglieder der Schule werden rechtzeitig informiert.

Informationen für Eltern
Alles Wichtige, was Eltern in Bezug auf die Freie Humanistische Grundschule in Berlin-Pankow wissen sollten, erfahren Sie hier: Bitte auf den Button klicken.
Ihre Ansprechperson
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