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"Hilfestellung für getrenntlebende Elternteile während der Coronakrise"

"Aufgrund der Coronakrise wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlt sich die Zeit bereits jetzt wie eine Ewigkeit an. Daher sollte klar sein: Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sie trägt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs Sorge" (BMJV 2020).

Hilfreiche Informationen zum Thema "Umgangsrecht während der Coronakrise" gibt das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

Hilfestellung für alleinerziehende Elternteile während der Coronakrise

Auch in Zukunft werden wir wichtige Informationen zum Sorge- und Umgangsrecht auf unserer Internetseite präsentieren und verlinken.