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Fachkonferenz Weg mit § 219a StGB! Informationsrecht und sexuelle Selbstbestimmung

Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel am 24. November 2017 durch das Amtsgericht Gießen hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung von Ärzt_innen, Beratungsstellen und Einzelpersonen, die Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellen, geführt.

Die Reaktion der Parteien erfolgte überraschend schnell: Nun wollen LINKE, die Grünen, die SPD und Teile der FDP das Zeitfenster vor der Regierungsbildung nutzen, im Bundestag eine Mehrheit für die Streichung des Paragrafen 219 a zu bekommen. Gleichzeitig haben die Bundesländer Bremen, Berlin, Brandenburg und Hamburg im Bundesrat die Aufhebung des Paragrafen beantragt. Dies wäre eine politische Niederlage für die neu in den Bundestag eingezogene AfD und ein großer Schritt vorwärts im Kampf für sexuelle und körperliche Selbstbestimmung.

Aktuell laufen mehrere Verfahren aufgrund von Paragraf 219 a StGB gegen Ärztinnen und Ärzte, die offen bekanntgeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Brisanz dieses Paragrafen ist somit nicht auf den Fall Kristina Hänel beschränkt.

Aus diesen Gründen hat das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung eine Kampagne zur Streichung des Paragrafen 219 a StGB angesetzt. Das Bündnis wird unterstützt von Familienberatungsstellen, Organisationen, Parteien und Einzelpersonen.

Am Donnerstag, 22. Februar 2018, findet die erste Lesung zu den eingereichten Gesetzesänderungen im Bundestag statt.  Wir freuen uns über jede_n Unterstützer_in an diesem Tag, die mit uns ein Zeichen vor dem Bundestag setzen.

Am Freitag, 23. Februar 2018,  bietet das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung die Möglichkeit an, sich mit Expert_innen zur Thematik auszutauschen. Unsere Konferenz findet ab 12.30 Uhr in der Humboldt-Universität, Dorotheenstr. 24, Raum 1.102  statt.

Vorläufiges Programm:

13:00 Uhr Pressekonferenz

13.45 Uhr Begrüßung Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit Videobotschaft von Christina Hänel

14.00 Uhr Vorstellung der Kampagne

14.30 Uhr kurze Inputs (weitere angefragt):

  • Die §§ 218 und 219 StGB – Unrecht damals wie heute!
    Gisela Notz, Aktivistin
  • § 218 und 219 StGB –  geschlechtlich diskriminierendes Informationsrecht und Entmündigung von Frauen
    Ines Scheibe (Beraterin Schwangerschaftskonfliktberatung HVD) im Gespräch mit Peggy Piesche (Gunda Werner Institut der Böll Stiftung, angefragt) über Entmündigung und Diskriminierung im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs
  • § 219a StGB verhindert eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung
    Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Busch: "Ersatzlose Streichung oder Änderung? Argumente und Konsequenzen"

15.45 Uhr kurze Pause

16.00 Uhr Diskussionsgespräch (Moderation Dinah Riese, taz)

Antragssteller_innen Cornelia Möhring (Die Linke), Catherina Pieroth-Manelli (Bündnis 90/Die Grünen) und Eva Högl (SPD)

17.30 Uhr Ausklang mit Vernetzung, Mitglieder des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Internationale Pro-Choice Solidarity (Irland, Polen)

Anmeldung zur Konferenz sowie Rückfragen zu unserer Kampagne richten Sie diese gerne an info@sexuelle-selbstbestimmung.de.

Fragen zur Arbeit des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung oder zur Regelung von Schwangerschaftsabbruch in Europa werden unter presse@sexuelle-selbstbestimmung.de beantwortet.

Wann?

  • 23 Feb, 12:30 Uhr

Wo?

Humboldt-Universität zu Berlin
Dorotheenstraße 24
Raum 1.102
10117 Berlin