
Liebe Eltern,
unsere Kitas in Berlin sind seit dem 16.12.20 geschlossen und bieten bis 22.01 Notversorgung an, ab 25.1. sind unsere Einrichtungen entsprechend der aktuellen Beschlüsse des Senats im Notbetrieb.
Neben dem bisherigen außerordentlichen dringenden Betreuungsbedarf muss ab 25.1. für eine Notbetreuung zudem mindesten ein weiteres der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
- Elternteil übt eine systemrelevante Tätigkeit aus (Liste unten)
- Alleinerziehend
- schwierige soziale Situaton oder besonderer pädagogigischer Bedarf
Zeitlich ist der Anspruch auf Notbetreuung auch auf den außerordentlichen dringenden Betreuungsbedarf beschränkt - unabhängig vom vorhandenen Kitagutschein.
Darüber hinaus ist die Kapazität der Kitas auf maximal 50% beschränkt. Bei Überschreitung müssten ggf. weitere Kriterien in Betracht gezogen werden, etwa die Priorisierung bestimmter systemrelevanter Tätigkeiten.
Sollten Sie für Ihr Kind Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen bitten wir Sie den vollständig ausgefüllten Antragsvordruck (unten) Ihrer Kitaleitung vorzulegen.
Bitte beachenten Sie dazu auch den Elternbrief des Senats (unten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Kitaleitung.
Bleiben Sie gesund!