Für den Ernstfall vorsorgen: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Viele Menschen gehen davon aus, das der Ehepartner oder nahe Angehörige für sie Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen können, wenn sie selber -vorübergehend oder dauerhaft- dazu nicht in der Lage sein sollten.
Das stimmt nicht!
Der Arzt hat allein nach dem Willen des Patienten zu entscheiden. Und dieser kann mittels Patientenverfügung kundgetan werden. Andernfalls droht eine vormundschaftlich bestellte Betreuung.
Individuelle Beratungstermine immer am 3. Donnestag des Monats um 17 Uhr im Bürgerzentrum Ehrenfeld
mit Dieter Grützner vom HVD Köln
Anmeldung bitte über das Bürgerzentrum Ehrenfeld, die eine Warteliste führen