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  • Foto: Konstantin Börner

Mitglieder-Stammtisch

Bei unserem Mitglieder-Stammtisch am 22. Januar möchten wir über die Paragraphen 218 und 219a ins Gespräch kommen, die Schwangerschaftsabbrüche und Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe stellen.

Der §218 und der §219a sind zurzeit aus aktuellem politischen Anlass wieder in aller Munde. Sie sind auch für unseren Verband von grundsätzlicher Bedeutung – betreffen sie doch zentrale Elemente der humanistischen Weltanschauung: Selbstbestimmung, Verantwortung und die Frage, welchen Einfluss Gesellschafts- und Sozialpolitik auf die Entscheidung von Frauen bzw. Paaren haben. Nicht zuletzt werden ganz unmittelbar letzte Fragen nach Geburt, Sinn und Tod berührt. 

Die mit der Thematik Schwangerschaftsabbruch verbundenen Aspekte, Ziele und Probleme lassen sich in der Frage "Für wen gelten ab wann welche Menschenrechte?" zusammenfassen. Nach einer kurzen Einführung durch Dr. Alexander Bischkopf, Referent für Weltanschauung, möchten wir darüber wir ins Gespräch kommen. 

Wir freuen uns auf Ihre / Eure Beiträge und damit auf eine interessante Diskussion. 

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um eine kurze Rückmeldung, damit wir einen Überblick haben, wie viele Personen kommen werden.

Wann?

  • 22 Jan, 18:00 Uhr

Wo?

Hofcafé des Märkischen Museums
Am Köllnischen Park 5
10179 Berlin
030 61 39 04 284