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100 Jahre Trennung von Staat und Kirche in Deutschland – Visionen für das nächste Jahrhundert

Eine gemeinsame Tagung der Humanistischen Akademie und der Friedrich-Ebert-Stiftung

Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung vor 100 Jahren – am 14. August 1919 – setzte sich auch in Deutschland die institutionelle Trennung von Staat und Kirche durch und der deutsche Staat erklärte sich für weltanschaulich neutral. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurden die Artikel 136 bis 139 und 141 der deutschen Verfassung von 1919 übernommen und sind auf diese Weise weiterhin Bestandteil des geltenden Staatskirchen- und Verfassungsrechts.

Die vielfältigen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten hundert Jahre rechtfertigen die Frage, inwieweit die geltenden Regelungen noch zeitgemäß sind. So hat sich in all diesen Jahren auch die weltanschauliche Zusammensetzung der Bevölkerung verändert. Der Anteil der Konfessionsfreien macht heute bundesweit bald 40% aus. Die religiöse Landschaft hat sich stark ausdifferenziert. Die weltanschaulichen und religiösen Einstellungen der Einzelnen haben sich individualisiert und die Mitgliedschaft in einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist alles andere als selbstverständlich.

Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund von Säkularisierung, Pluralisierung und Individualisierung wird zunehmend die sogenannte "Kirchenförmigkeit" des deutschen Religionsverfassungsrechts kritisiert. Und doch bietet sein Trennungsgrundsatz auch Potentiale, die Bevorteilung der beiden großen Kirchen gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften abzubauen.

Neben einer Bestandsaufnahme der 100jährigen Trennung von Staat und Kirche wollen wir einen Blick in die Zukunft werfen:Welche religionspolitischen Visionen werden den Herausforderungen der Gegenwart gerecht und tragen zur Gleichbehandlung der verschiedenen Weltanschauungen und Religionen bei? Wie können wir in konkreten Bereichen – Hochschule, Wohlfahrtsbereich, Seelsorge – Fortschritte bei der Gleichbehandlung machen?

EINLADUNGSFLYER

ANMELDUNG

 

Programm:

15.30 Uhr Anmeldung

16.00 Uhr Begrüßung

Gleichbehandlung statt Kirchenförmigkeit 

16.15 – 17.45 Uhr     
Impulse, Podium und Publikumsdiskussion:
Dr. Jacqueline Neumann (Institut für Weltanschauungsrecht)
Prof. Dr. Frieder O. Wolf (Humanistische Akademie Berlin-Brandenburg)
Dr. Anna Körs (Akademie der Weltreligionen Hamburg)

Moderation: Dr. Ralf Schöppner (Humanistische Akademie Berlin-Brandenburg)

17.45 Uhr Kaffeepause

Wie lässt sich die Gleichbehandlung der verschiedenen Weltanschauungen und Religionen politisch verwirklichen?

18.00 Uhr                  
Impulsvortrag
Prof. Dr. Ulrich Willems (Universität Münster)

18.20 – 20.00 Uhr     
Podium und Publikumsdiskussion: 
Prof. Dr. Ulrich Willems (Universität Münster)
Dr. Bruno Osuch (Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg)
Dr. Gabriele Schlimper (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Reiner Waldukat (Patientenfürsprecher Unfallkrankenhaus Berlin)
Arne Lietz (Mitglied im Bundesvorstand des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD)

Moderation: Tina Bär (Humanistische Akademie Berlin-Brandenburg)

20.00 Uhr Imbiss und offene Diskussion     

21.00 Uhr Ende der Tagung

 

Zum Terminkalender

Wann?

  • 23 Okt, 16:00 Uhr

Wo?

Friedrich-Ebert-Stiftung
Hiroshimastraße 17
Konferenzsaal, Haus 1
10785 Berlin
030319886437

23. Oktober 2019
16-21 Uhr

Gefördert von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Eine Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung ist beantragt.

Kontakt

Bild des Benutzers Prof. Dr. Ralf Schöppner
Prof. Dr. Ralf Schöppner
Geschäftsführer
Bild des Benutzers Tina Bär
Tina Bär
Projektkoordinatorin Humanistische Akademie

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